Grimo-Testament

Dieser Auszug aus der Übersetzung des Testamentes des Adagisel Grimo von Herrn Hans-Walter Hermann wurde im 22. Bericht der staatlichen Denkmalpflege im Saarland 1975 veröffentlicht.

Zeilen 31 bis 34:

„Den Ort mit dem Beinamen Domo und das castrum Tholey, in den Vogesen gelegen, wo ich zur Ehre Gottes eine Stätte der Heilgen erbaut habe (und wohin der Bischof von Trier auf meine) Bitten Kleriker schickte, die dort dienen, in unversehrter Gänze, so wie es gegenwärtig von mir besessen wird, mit Feldern, Wiesen, Wäldern und Hörigen (Gebäuden), mit allem seinem Recht, mit Zubehör, Einkünften, gekauften Häusern und was zur Zeit meines Todes in diesem(n) Ort(en) gefunden werden wird, alle und alles, (so wie es diese Urkunde, die) ich in der Kirche zu Verdun in ihr Recht und ihre Herrschaft erhalten und soll sie als Verwalter im Namen Gottes besitzen“

Zeilen 50 bis 55:

„Und ich halte es für gut und (noch) zu schreiben, daß, wenn deshalb, weil diese heiligen Stätten in dem vorgenannten Ort Doma oder Tholey von dem Bischof von Trier auf meine Bitten geweiht wurden, künftig (eben dieser Bischof) vielleicht in Erwägung ziehen sollte, eine andere Abgabe von der Verduner Kirche zu verlangen, er nichts anderes verlangen kann als für das Tauföl, nämlich 331 Gold (Stücke), die jährlich der Trierer Kirche für das Ol zu zahlen sind. Darüber hinaus aber soll ihm keine Abgabe geleistet werden, wenn es nicht von der Verduner Kirche dort bestimmt wird und wenn aus irgendeiner Absicht der Bischof von Trier oder sein Sachverwalter gegen die Verduner Kirche wegen des oben (genannten) Ortes (vorgehen) oder Gegenteiliges anstrengen würden, soll die Kirche von Verdun alles, was ich der Trierer Kirche zugewiesen habe, zu ihrer Verfügungsgewalt (und Herrschaft) erhalten. Nichtsdestoweniger soll der Verduner Kirche der schon genannte Ort Doma Taulegius in seiner ungeschmälerten Ganzheit, wie oben gesagt, mit Christi Gnade gehören.“